Die Wahrnehmung der Stimmrechte ist im Anlagereglement formuliert.

Die Pensionskasse der Stadt Zug ist momentan ausschliesslich indirekt d.h. via Kollektivanlagen in Wertschriften investiert. Hierdurch ist eine Wahrnehmung der Stimmrechte durch die Pensionskasse der Stadt Zug nicht möglich. Als Folge hiervon entfällt auch die entsprechende Offenlegung des Stimmrechtsverhaltens.